ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Allen Leistungen der Bernhard List beratung.management.gesundheitswesen (nachfolgend bmg) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von BMG erforderlich. Diese AGBs gelten auch dann, wenn BMG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggeber das Vertragsverhältnis vorbehaltlos durchführt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten von BMG elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Ein Auftrag erstreckt sich nicht auf Tätigkeiten und Leistungen, deren Ausführung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen anderen vorbehalten ist; dies betrifft insbesondere rechtliche und steuerliche Beratungen.
2.2 Die Art der Auftragsdurchführung wird bei der Auftragserteilung vereinbart.
2.3 Der Auftrag wird in der Regel am Sitz des Auftraggebers erbracht, kann aber teilweise auch online oder am Sitz der bmg ausgeführt werden. Der Ausführungsort wird im Einzelfall von der bmg festgelegt.
-
Die bmg ist berechtigt, Unterauftragnehmer, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen.
-
Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden nicht erbracht.
3. Terminplanung
Die bmg legt im Rahmen ihrer Kapazitätsplanung die genauen Termine der Leistungserbringung fest. Die Wünsche des Auftraggebers werden dabei möglichst berücksichtigt.
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die BMG die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig erhält und dass ihr von allen Vorgängen und Umständen rechtzeitig Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der BMG bekannt werden.
4.2 Die bmg kann sich in Einzelfällen vom Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von der BMG formulierten Erklärung schriftlich bestätigen lassen.
4.3 Die bmg wird die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen und Informationen als richtig zugrunde legen. Sie wird den Auftraggeber auf von ihr festgestellte Unrichtigkeiten hinweisen.
5. Berichterstattung
5.1 Die Art (mündlich/ schriftlich) und der Umfang der Berichterstattung wird bei der Auftragserteilung vereinbart.
5.2 Hat die bmg die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich zusammenzufassen, so sind mündlich gegebene Erklärungen über diese Ergebnisse unverbindlich. Mündliche Erklärungen oder Auskünfte außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Honorar, Ersatz von Auslagen, Aufrechnung
6.1 Die BMG berechnet dem Auftraggeber ein Honorar entsprechend dem jeweiligen Angebot und der daraus abgeleiteten Beauftragung.
6.2 Honorare werden unabhängig davon geschuldet, an welchem Ort die bmg den Auftrag erfüllt.
6.3 Die bmg hat neben ihrer Honorarforderung Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen für anfallende Übernachtungen, Parkkosten, Mautkosten, Kosten für Flugticket (Economy–Class), Bahnticket (1. Klasse) oder für KFZ (0,60 €/km). Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Anreisezeiten werden ggf. gesondert berechnet.
6.4 Die bmg kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
6.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der bmg auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.6 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Abschluss des Auftrages. Bei Aufträgen über einen Zeitraum eines Monats erfolgt die Rechnungsstellung monatlich zum Monatsende.
-
Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel per Email, ggf. ist auch ein Versand per Post möglich.
-
Zahlungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserteilung an die bmg zu leisten.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel (Nachbesserung). Eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrages kann er nur bei Fehlschlägen der Nachbesserung verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn insgesamt ohne Interesse ist.
7.2 Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden des Beanstandungsgrundes schriftlich geltend zu machen.
7.3 Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem die bmg die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, erbracht hat.
8. Haftung
8.1 Die Haftung für Schäden des Auftraggebers durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der bmg, sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen der BMG verursacht werden.
8.2 Soweit die bmg nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet sie nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.
8.3 Die Haftung der bmg für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von bmg auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.
8.5 Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
8.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der bmg.
8.7 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß Abschnitt 4 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der bmg ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten obliegt im Streitfall dem Auftraggeber.
9. Schweigepflicht gegenüber Dritten
9.1 Die bmg ist verpflichtet, alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
9.2 Die bmg darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
10. Umgang mit Unterlagen
Eine Kopie jedes Berichts einschließlich aller Arbeitsunterlagen verbleibt bei der BMG, die für den Umgang mit diesen Unterlagen Vertraulichkeit zusichert. Der BMG ist es gestattet, Auswertungen von Ergebnissen in anonymisierter Form zum fachlichen Austausch zu verwenden und gewonnene Erkenntnisse in allgemeiner Form zu veröffentlichen.
11. Urheberrecht
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Ergebnisse der Tätigkeit der BMG nur für seine eigenen Zwecke verwendet wurden. Jede Weitergabe an Dritte — auch in Auszügen — ist nur gestattet, wenn die BMG zuvor ihr Einverständnis erklärt hat. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Aufsichts- oder Genehmigungsbehörden.
12. Annahmeverzug und Verletzung der Mitwirkungspflichten
12.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der BMG erbrachten Leistung in Verzug oder verletzt der Auftraggeber die ihm vertragsmäßig obliegenden Mitwirkungspflichten, ist die BMG zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
12.2 Im Falle einer solchen Kündigung ist die BMG berechtigt, Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens oder eines durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwandes oder Schadens geltend zu machen.
13. Sonstiges
13.1 Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht.
13.2 Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
13.3 Falls einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Rosenheim.
